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   OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - 3 S 46.20   

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https://dejure.org/2020,22668
OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - 3 S 46.20 (https://dejure.org/2020,22668)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.08.2020 - 3 S 46.20 (https://dejure.org/2020,22668)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. August 2020 - 3 S 46.20 (https://dejure.org/2020,22668)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 12 Abs 1 GG, § 55 SchulG BE 2004
    Muttersprachliche Sprachkenntnisse als Voraussetzung der Einschulung in die staatliche Europa-Schule Berlin

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 12 Abs 1 GG, § 55 SchulG BE, § 3 Abs 4 AufnahmeVO-SbP, § 69 SchulG BE
    SESB; Grundschule; muttersprachliche Sprachkenntnisse; Sprachtest; prüfungsrechtlicher Charakter; Testpersonen;Bestellung; Wiederholungsmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - 3 S 46.20
    Aus dem prüfungsrechtlichen Charakter des Tests der muttersprachlichen Kenntnisse als Voraussetzung für die Aufnahme in die SESB nach § 3 Abs. 4 AufnahmeVO-SbP folgt nicht, dass alle verfassungsrechtlichen Anforderungen und Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht für berufsbezogene Abschlussprüfungen entwickelt und aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem auf Art. 3 Abs. 1 GG beruhenden Grundsatz der Chancengleichheit abgeleitet hat (BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - juris Rn. 45 ff.; Beschluss vom 6. Dezember 1988 - 1 BvL 5/86, 1 BvL 6/85 - juris Rn. 17 ff.), auf ihn übertragbar sind.
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - 3 S 46.20
    Das Erfordernis, eine nicht bestandene Prüfung (zumindest) einmalig wiederholen zu können, folgt für berufsbezogene Abschlussprüfungen aus deren Charakter als subjektive Berufszugangsschranken, was zur Folge hat, dass mit Blick auf individuelle Unwägbarkeiten und Schwankungen des Schwierigkeitsgrades ein Ausschluss jeder Wiederholungsmöglichkeit verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen "könnte" (so BVerfG, Beschluss vom 14. März 1989 - 1BvR 1033/82, 1 BvR 174/84 - juris Rn. 96).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - 3 S 46.20
    Aus dem prüfungsrechtlichen Charakter des Tests der muttersprachlichen Kenntnisse als Voraussetzung für die Aufnahme in die SESB nach § 3 Abs. 4 AufnahmeVO-SbP folgt nicht, dass alle verfassungsrechtlichen Anforderungen und Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht für berufsbezogene Abschlussprüfungen entwickelt und aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem auf Art. 3 Abs. 1 GG beruhenden Grundsatz der Chancengleichheit abgeleitet hat (BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - juris Rn. 45 ff.; Beschluss vom 6. Dezember 1988 - 1 BvL 5/86, 1 BvL 6/85 - juris Rn. 17 ff.), auf ihn übertragbar sind.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - 3 S 44.18

    Anforderungen an ein standardisiertes Aufnahmegespräch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - 3 S 46.20
    So bedarf es zwar für die Bewertung der erbrachten Leistungen vorab festgelegter Bewertungsmaßstäbe (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2018 - OVG 3 S 44.18 - juris Rn. 7; Beschluss vom 13. November 2018 - OVG 3 S 55.18 - juris).
  • BVerfG - 1 BvL 5/86 (anhängig)
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - 3 S 46.20
    Aus dem prüfungsrechtlichen Charakter des Tests der muttersprachlichen Kenntnisse als Voraussetzung für die Aufnahme in die SESB nach § 3 Abs. 4 AufnahmeVO-SbP folgt nicht, dass alle verfassungsrechtlichen Anforderungen und Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht für berufsbezogene Abschlussprüfungen entwickelt und aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem auf Art. 3 Abs. 1 GG beruhenden Grundsatz der Chancengleichheit abgeleitet hat (BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - juris Rn. 45 ff.; Beschluss vom 6. Dezember 1988 - 1 BvL 5/86, 1 BvL 6/85 - juris Rn. 17 ff.), auf ihn übertragbar sind.
  • VG Berlin, 01.04.2021 - 3 L 37.21
    Es geht nicht darum, das Vorliegen konkreter Kompetenzen zu überprüfen, ohne die eine Aufnahme auch bei freien Kapazitäten nicht erfolgen kann oder diesbezüglich eine Bestenauslese vorzunehmen (vgl. zu Sprachtests zur Überprüfung muttersprachlicher Sprachkenntnisse als Voraussetzung für die Einschulung in die SESB OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 46/20 -, juris Rn. 5 und zu standardisierten Aufnahmegesprächen den Beschluss vom 21. September 2018 - OVG 3 S 44.18 -, juris Rn. 6).

    Die Kompetenzen werden nicht "überprüft" oder "getestet", sondern "beobachtet" (vgl. § 24 Abs. 2 Satz 5 GsVO, zur Relevanz der diesbezüglichen Formulierungen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 46/20 -, a.a.O. Rn. 5 a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - 3 S 51.20

    Staatliche Internationale Schule; Mindesteignung; Muttersprache; Überprüfung

    Die unter Bezugnahme auf verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung begründete Wertung des angefochtenen Beschlusses stellen die Antragsteller mit ihrem Verweis auf eine behauptete, aber - wie bereits dargelegt - nicht durchgreifende Beschränkung ihrer Rechtsschutzmöglichkeiten vergeblich in Frage (zum fehlenden Anspruch auf eine Wiederholungsmöglichkeit für Tests zur Überprüfung muttersprachlicher Kompetenzen s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 46/20 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2020 - 3 S 108.20

    Aufnahme; Einschulung; Schule besonderer pädagogischer Prägung; Staatliche

    Dass der Antragsgegner den Sprachtest "Spiel mit mir!" zur Überprüfung der muttersprachlichen Deutschkenntnisse heranziehen darf, hat der Senat bereits entschieden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 46/20 - juris).
  • VG Berlin, 18.09.2020 - 35 L 340.20
    Zwar hat die Überprüfung der muttersprachlichen Kenntnisse durch die SESB prüfungsrechtlichen Charakter (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 46/20 -, juris Rn. 5).
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